Beitragsordnung des Tennisclub Hiddenhausen von 1973 e.V.

nach Maßgabe der Jahreshauptversammlung vom 22.05.2021

Aufnahmegebühren
Seit 1998 werden keine Aufnahmegebühren mehr erhoben.

Mitgliedsbeiträge
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen für:
Einzelperson Erwachsene 165,00 €
Ehepaare 275,00 €
Schüler/Schülerinnen bis 14 Jahre 50,00 €
Jugendliche 14-18 Jahre (Stichtag 01.01.) 72,00 €
Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre 77,00 €
Passive Mitglieder 70,00 €
2. Mitgliedschaft* 75,00 €

Arbeitsleistungen der Mitglieder
Alle aktiven Mitglieder des Vereins ab 18 Jahren (in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden haben – Männer und Frauen) leisten pro Jahr zur Erhaltung und Pflege der Platzanlage 10 Std. nach Absprache Arbeitseinsatz im Wert von 120,00 € (12,00 € pro Stunde). Grundsätzlich muss sich jedes Mitglied von sich aus um die Arbeitsstunden bemühen. Es folgen die Ansprechpartner:

Alternativ ist auch Clubhausdienst leistbar. Hier sind ebenfalls 10 Stunden im Wert von 120,00 € (12,00 € pro Stunde) zu erfüllen. Samstags in der Zeit von 13.00 bis 23.00 Uhr oder sonntags in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr. Eintragungen des Clubhausdienstes sind rechtzeitig im Terminplan am „Schwarzen Brett“ in Clubhaus vorzunehmen. In den Sommerferien sind keine Clubhausdienste an Samstagen leistbar; es sei denn, dass vereinseigene Veranstaltungen durchgeführt werden.

Gebühren für nicht geleisteten Arbeitsstunden werden zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.

Sonstige Kosten
Schlüssel für Clubgelände und -haus 25,00 €
Namensschild 8,00 €
Namenschild (Zweitbeschaffung) 10,00 €
Gastgebühr (je Stunde) 5,00 €

Zahlungsweise
Anfallende Gebühren werden zu Beginn der Freiluftsaison eingezogen.

*2. Mitgliedschaft = Die Erstmitgliedschaft besteht in einem anderen
Verein. Wer für eine Mannschaft spielt, Training nimmt und die Anlage für freies
Spielen nutzt, ist kein Zweitmitglied.
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung verpflichtet sich das Mitglied, Änderungen
dem Zweitverein mitzuteilen.